Hilfe für junge Straffällige
Junge Menschen pädagogisch unterstützen
Jedem seine Chance
Uns ist es wichtig, junge Menschen dabei zu unterstützen, nach einem Fehltritt nicht erneut straffällig zu werden.
Daher unterstützt der JugendHilfeVerein im Landkreis Vechta die Arbeit und Angebote der Jugendgerichtshilfe. Die Jugendgerichtshilfe gehört zu den gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsangeboten des Jugendamtes für Jugendliche und Heranwachsende zwischen 14 und 21 Jahren.
Die Jugendgerichtshilfe kann dazu beitragen, vorhandene persönliche Probleme oder familiäre, schulische und berufliche Schwierigkeiten zu mindern. Dazu bietet sie auch im Hinblick auf die Vermeidung weiterer Straftaten unterschiedliche Unterstützungsmöglichkeiten an.
Dazu zählen unter anderem
- Soziale Trainingskurse
- Leseweisungen
- Schulungs- und Freizeitmaßnahmen
- Täter-Opfer-Ausgleiche
- u.v.m.
Der JugendHilfeVerein unterstützt diese Maßnahmen u.a. durch Übernahme von Sach- und Programmkosten sowie Teilnehmergebühren bei finanziell schwächer gestellten jungen Menschen.
Der „Opferfond“
Besonders stolz ist der JugendHilfeVerein auf den „Opferfond“, der im Rahmen von Täter-Opfer-Ausgleichen genutzt wird. Ein Täter-Opfer-Ausgleich ist die Möglichkeit, einen Konflikt mit Hilfe eines Mediators (Vermittler) direkt zu bereinigen. Es geht dabei um Wiedergutmachung einer Straftat, z.B. durch eine Entschuldigung, Schmerzensgeldzahlung oder Schadenswiedergutmachung.
Der Opferfond speist sich i.d.R. aus Bußgeldern und Geldauflagen des Amtsgerichtes. Aus dem Opferfond werden Gelder an Geschädigte gezahlt, wenn die jungen Täter finanziell nicht in der Lage sind Schmerzensgeld oder Schadenswiedergutmachungen zu leisten. Damit die Jugendlichen und Heranwachsenden den Opferfond in Anspruch nehmen können, müssen sie sich die Zahlung in Form von gemeinnütziger Arbeit „erarbeiten“. So kann ein Täter-Opfer-Ausgleich für die Geschädigten zufriedenstellender gelingen, da diese nicht „nur“ eine Entschuldigung erhalten, sondern auch ein Schadensausgleich stattfindet.